Die Ausbildung
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Die Ausbildung im Allgemeinen |
Der Ausbildungsberuf Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r ist besonders für junge Menschen geeignet, die gerne im medizinischen Bereich arbeiten möchten. Die/Der Zahnmedizinische/r Fachangestellte/r übernimmt als rechte Hand des Zahnarztes bei der Behandlung und als Ansprechpartner/in des Patienten vielseitige, verantwortungsvolle Aufgaben im Praxisteam. Zusätzlich erlangt sie/er Kenntnisse im Umgang mit modernen Kommunikationsmitteln und erfährt, wie wichtig Qualitätsmanagement und Teamarbeit sind. Verwaltungsaufgaben wie zum Beispiel die Abrechnung zahnärztlicher Leistungen und der Bereich der Praxisorganisation sind außerdem wichtige Bestandteile der Ausbildung. Die Vermittlung all dieser Inhalte übernehmen die Berufsschule und die Ausbildungspraxis gemeinsam. |
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Die Ausbildung im Einzelnen
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Unterrichtsfächer in der Berufsschule |
Praktische Ausbildung in der zahnärztlichen Praxis |
- Ausbildungsdauer: 3 Jahre
Die Ausbildungszeit kann aufgrund Mittlerer Reife oder Abitur verkürzt werden.
- Berufsschule: im 1. Ausbildungsjahr 1-2 x wöchentlich (je nach Schulmodell); im, 2./3. Ausbildungsjahr je 1 x wöchentlich.
- Berichtsheft: als Nachweis der erworbenen Kenntnisse und Fertigkeiten.
- Zwischenprüfung: in der zweiten Hälfte des 2. Ausbildungsjahres zur Kontrolle des eigenen Leistungsstandes.
- Abschlussprüfung: am Ende der Ausbildungszeit schriftlich und praktisch. Bei guten Leistungen besteht die Möglichkeit, vorzeitig an der Abschlussprüfung teilzunehmen.
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- Patientenbegleitung
- Hygiene, Vorbeugung und Erste Hilfe
- Praxisablauforganisation
- Konservierende Behandlung
- Chirurgische Behandlung
- Beschaffung und Verwaltung von Waren
- Parodontologische Behandlung
- Prophylaxemaßnahmen
- Prothetische Behandlung
- Praxismitgestaltung
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- Der Ausbildungsbetrieb
- Durchführen von Hygienemaßnahmen
- Arbeitsorganisation, Qualitätsmanagement
- Kommunikation, Information und Datenschutz
- Patientenbetreuung
- Grundlagen der Prophylaxe
- Durchführen begleitender Maßnahmen bei der Diagnostik und Therapie unter Anleitung und Aufsicht des Zahnarztes
- Hilfeleistung bei Zwischenfällen und Unfällen
- Praxisorganisation und -verwaltung
- Abrechnung und Leistungen
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Aufstiegschancen
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Die Bayerische Landeszahnärztekammer (BLZK) bietet neben den Kursen der Bayerischen Akademien für Zahnärztliche Fortbildung diverse Anpassungs- sowie Aufstiegsfortbildungen nach den Fortbildungsordnungen für Zahnmedizinische Fachangestellte (ZFA) bzw. Zahnarzthelfer/innen (ZAH) an. Diese Kurse qualifizieren die Absolventen, um neben den bereits in der Ausbildung erlernten Tätigkeiten ein breiteres Aufgabenfeld übernehmen zu können. Das Zahnheilkundegesetz (§1 Abs. 5 und6) erlaubt dem Zahnarzt bestimmte Tätigkeiten an sein fortgebildetes Personal zu delegieren. Er darf die/den Mitarbeiter/in nur für Aufgaben einsetzen, für die sie/er qualifiziert ist. Die Anpassungsfortbildungen werden regional von den Zahnärztlichen Bezirksverbänden bzw. der BLZK angeboten. Die Aufstiegsfortbildungen finden in München und Nürnberg statt. |
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Akademie |
Anpassungsfortbildung |
Aufstiegsfortbildung |
für Zahnärztliche Fortbildung München und Nürnberg Kurse zu verschiedenen Themen |
Prophylaxe Basiskurs Prothetische Assistenz Basiskurs Kieferorthopädische Assistenz Aufbaukurs Kieferorthopädische Assistenz |
Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF) Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV) Dentalhygieniker/in (DH) |
- Kursinhalt: verschiedene Themen z.B. Prophylaxe, Abrechung, Röntgen, Labortechnik
- Voraussetzung: je nach Kursausschreibung
- Kursdauer: meist Tageskurse, vereinzelt Wochenendkurse und Kursserien
- Qualifikationsnachweis: Zertifikat der BLZK
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- Kursinhalt: Die Kursinhalte sind im Fortbildungskatalog der Fortbildungsordnung für Zahnmedizinische Fachangestellte bzw. Zahnarzthelfer/innen definiert.
- Voraussetzung: erfolgreiche Abschlussprüfung als ZFA/ZAH; fachkundlicher Nachweis gemäß Röntgenverordnung
- Kursdauer: 60 Stunden für Prophylaxe Basiskurs
30 Stunden für Prothetische Assistenz, Basiskurs Kieferorthopädische Assistenz und Aufbaukurs Kieferorthopädische Assistenz
- Qualifikationsnachweis: Jede/r Teilnehmer/in der Anpassungsfortbildung erhält am Ende des Kurses eine Teilnahmebestätigung. Zur Qualitätssicherung finden freiwillige kursbegleitende Leistungskontrollen statt. Die erfolgreiche Teilnahme am Prophylaxe Basiskurs und am Kurs Prothetische Assistenz ist Zulassungsvoraussetzung für die Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMF.
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Zahnmedizinische/r Fachassistent/in (ZMF)
- Kursinhalt: allgemeinmedizinsiche und zahnmedizinsiche Grundlagen, Ernährungslehre, Oralprophylaxe, klinische Dokumentation, behandlungsbegleitende Maßnahmen, Psychologie, Kommunikation, Abrechnungswesen, Praxisorganisation, Pädagogik, Praktika in Lehrpraxis und Klinikum sowie Testate aus der Beschäftigungspraxis.
- Voraussetzung: erfolgreiche Abschlussprüfung als ZFA/ZAH, fachkundlicher Nachweis gemäß Röntgenverwordnung, zwei Jahre Berufserfahrung, erfolgreiche Teilnahme am Prophylaxe Basiskurzs und am Kurs Prothetische Assistenz, Nachweis eines Kureses "Maßnahmen im Notfall" (mindestens 16 Stunden)
- Kursdauer: zwei Jahre berufsbegleitend
- Qualifikationsnachweis: schriftliche, mündliche und praktische Abschlussprüfung. Jede/r Teilnehmer/in der Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMF erhält am Ende der Fortbildung ein Prüfungszeugnis sowie nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat.
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Zahnmedizinische/r Verwaltungsassistent/in (ZMV)
- Kursinhalt: Abrechnungswesen, Praxisorganisation und -management, Rechts- und Wirtschaftskunde, anwendungsbezogene Datenverarbeitung, Kommunikation, Rhetorik, Ausbildungsesen/Pädagogik
- Voraussetzung: erfolgreiche Abschlussprüfung als ZFA/ZAH, ein Jahr Berufserfahrung
- Kursdauer: vier Monate in Vollzeit
- Qualifikationsnachweis: schriftliche und mündliche Abschlussprüfung. Jede/r Teilnehmer/in der Aufstiegsfortbildung zur/zum ZMV erhält am Ende der Fortbildung ein Prüfungszeugnis sowie nach erfolgreicher Teilnahme ein Zertifikat.
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Dentalhygieniker/in (DH)
- Diese Fortbildung bieten einzelen Zahnärztekammern auf der Grundlage der Musterfortbildungsordnung an. Voraussetzung zur Zulassung ist die erfolgreiche Prüfung als Zahnmedizinische/r Fachassistent/in oder Zahnmedizinische/r Prophylaxeassistent/in. Die Fortbildung umfasst mindestens 800 Stunden.
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